Allgemeine Geschäftsbedingungen

Werkzeug – und Gerätevermietung

1. Allgemeines

Die Vermietung von Geräten, Werkzeugen und Maschinen (nachfolgend „Mietgeräte“ genannt) erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die „MM-Umzüge Berlin / Mario Apel“ diese vorbehaltlos ausführt.

2. Mietgegenstand

Das Mietgerät wird dem Mieter zum sachgerechten und pfleglichen Gebrauch überlassen. Mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt der Mieter, dass er das Mietgerät mit Bedienungsanleitung ordnungsgemäß, unbeschädigt und funktionsfähig erhalten hat, die Handhabung des Gerätes erklärt bekam und auf die Sicherheitsbestimmungen hingewiesen wurde. Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein neuwertiges Mietgerät, es wird in dem Zustand überlassen wie es steht und liegt.

Verbrauchsmaterialien wie Bohrer, Schleifscheiben etc. gehören nicht zum Mietumfang. Erkennbare Mängel oder Beschädigungen des Mietgerätes bei Übergabe, auch wenn sie nicht im Übergabeprotokoll festgehalten werden, können vom Mieter nicht geltend gemacht werden. Sonstige Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Der Mieter haftet dem Vermieter für Beschädigung des Mietgerätes nach den gesetzlichen Vorschriften. Für die Überlassung des Mietgerätes ist eine Mietkaution entsprechend der aktuellen Mietpreisliste zu zahlen.

2.1 Gerätemängel
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den
Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen,
um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden.

Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb Instand gesetzt.

3. Rückgabe

Der Mieter hat das Mietgerät betriebsbereit, gereinigt und mit allen Zubehörteilen, die zum Mietumfang gehören, zum angegebenen Rückgabezeitpunkt zurückzugeben.

Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 30% des Tages-Basismietpreises
sofort zur Zahlung fällig.

Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter – unbeschadet der Pflicht zur sofortigen Rückgabe für den Zeitraum der Mietüberschreitung einen Nutzungsersatz in Höhe von zu zahlen.

Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis berechnet.

Unabhängig hiervon kann „MM-Umzüge Berlin / Mario Apel“ das Mietgerät jederzeit herausfordern und einen weitergehenden, nachzuweisenden Schadensersatz beim Mieter geltend machen.

3.1 Mietverlängerung
Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich angenommen, ein Telefonanruf alleine genügt grundsätzlich nicht.

 4. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet,

– das Mietgerät sachgerecht und pfleglich gem. der Bedienungsanleitung und den erteilten Sicherheitsanweisungen für den vorhergesehenen Gebrauch zu nutzen.

– das Mietgerät nicht unter dem Einfluss alkoholischer Gertränke oder sonstiger betäubender Mittel zu bedienen

– das Mietgerät vor Überbeanspruchung zu schützen.

– Das Mietgerät vor dem Zugriff Dritter, insbesondere nicht eingewiesenen Personals, bzw. von Kindern zu schützen

– Das Mietgerät gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung Dritter sowie gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

– Den Vermieter unverzüglich über einen Diebstahl, Beschädigung oder unberechtigte Nutzung Dritter zu unterrichten und unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeistelle zu erstatten.

Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen,
sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte
bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu
beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen.

Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht
grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

5. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden oder falls er eine vertragswidrige Pflicht verletzt hat. In letzterem Fall ist die Haftung des Vermieters auf den Schaden begrenzt, der vertragsweise vorhersehbar ist.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache oder im Falle der unberechtigten Weitergabe des Gerätes an Dritte entstehen.

Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der
Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen
.

Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am
Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.)


6. Legitimation und Kaution.
Als Kunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen (Personalausweis). Weiterhin weisen wir darauf hin, dass jede Mietsache an eine Kaution, in unterschiedlicher Höhe gebunden ist. Diese wird bei ordnungsgemässer Rückgabe ausgezahlt!

Berlin, 15.05.2020